Jakob Stainers Lebensdaten

1617
Vermutliches Geburtsjahr Jakob Stainers
Jakob Stainers Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr kann nur eingegrenzt werden. Als mögliche Geburtsjahre steht der Zeitraum von 1617 bis 1621 in der Literatur. Nach aktuellem Erkenntnisstand scheint das Jahr 1619 am wahrscheinlichsten. Weitere Informationen dazu demnächst.

 

16.03.1623
Erbschaft an Jakob Stainer
Aus dem Erbe seiner Urgroßmutter Margaretha Gschwankner fällt über seine verstorbene Mutter Barbara Ponperger ein Anteil von etwa 100 Gulden an Jakob Stainer. Im Dokument wird er dabei als »Knabe« bezeichnet. Mit dieser Urkunde, auf die bereits Karl Klaar 1930 hinwies, wird seine Mutter eindeutig als Barbara Ponperger identifiziert.

25.01.1637
Dritte Eheschließung von Jakobs Vater
Hans Stainer vermählt sich mit Elisabeth Scheibenbogen aus Absam. Die dritte Ehe bleibt nach aktueller Quellenlage kinderlos.

1644
Stainer in Salzburg
Er führt für die Salzburger Hofkapelle mehrere Reparaturen aus und liefert eine neue Viola bastarda.

1645
Verkauf einer Bassviola an den Hof zu München
Quelle Hofzahlamtsrechnung von 1645 im Bayerischen Staatsarchiv. Daraus geht aber nicht hervor, ob Stainer die Bassviola selbst angeliefert hat.

07.10.1645
Taufe von Ursula, Tochter von Jakob Stainer und Margareta Holzhammer
Die Tochter wird noch vor der Hochzeit geboren. Stainer hat wohl ein Eheversprechen abgegeben und ist das Jahr über bis in den Herbst auf Wanderschaft. Ursula stirbt wohl schon als Kleinkind.

26.11.1645
Hochzeit Jakob Stainers mit Margareta Holzhammer
Jakob heiratet die Mutter seines Kindes, Margareta Holzhammer (*10.03.1624, † 1689). Sie ist Tochter des Georg Holzhammer, Bergmeister am Haller Salzberg. Trauzeugen sind Michael Ponperger (Dorfmeister von Absam) und Hans Gräfinger (Tischler). Andreas Tarnhofer (Mesner der Pfarrkirche und Schuhmacher) macht den Brautführer.

19.05.1646
Übernahme von Schulden des Schwiegervaters Georg Holzhammer
Als Bergmeister hatte sich Georg Holzhammer um Getreidekäufe für die Bergknappen zu kümmern. Dabei wurde er wohl übervorteilt und muss für die Differenz gegenüber dem Pfannamt gerade stehen. Jakob Stainer übernimmt die Schulden seines Schwiegervaters und erhält die Bewillung, für die Summe Instrumente an die Innsbrucker Hofkapelle zu liefern. Für Jakob Stainer wäre dies ein schöner Einstieg als Hoflieferant. Die Vereinbarung sieht vor, dass Georg Holzhammer das Geld sukzessive an den Schwiegersohn zurückzahlen solle. Stainer liefert sofort Instrumente für 30 Gulden an den Hof – außerdem Saiten. Dann lässt er sich von seinem Schwiegervater 50 Gulden aushändigen und reist im Mai nach Venedig ab – und bleibt für über ein Jahr verschwunden.

1647
Jakob Stainer in Kirchdorf, Oberösterreich
Unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Vendig muss Jakob Stainer in Oberösterreich unterwegs gewesen sein. Davon zeugt ein sich lange hinziehendes Gerichtsverfahren, das durch Gerichtsdokumente vom 22. August 1667, 26.03.1669 und 13.10.1669 belegt ist. Stainer hat offenbar im Herbst 1647 beim Kaufmann Salomon Huebmer in Kirchdorf einige Gulden an Schulden hinterlassen und diese nicht zurückgezahlt – worauf der Kaufmann klagt. Die Sache zieht sich über Jahre. Warum sich Stainer weigert, diese relativ kleine Summe fristgerecht zu begleichen, ist unbekannt.

12.08.1647
Berichtigung der Holzhammerschen Schuldhöhe
Das Pfannhausamt berichtigt den Rest der Holzhammerschen Schulden von 296 Gulden 5 Kreuzer auf nun 174 Gulden 24 Kreuzer.

27.08.1647
Der Hofmusikus Christoph Hegele übernimmt den Holzhammerschen Schuldtitel
Wie 1646 Stainer verpflichtet sich nun Hegele, für den Schuldtitel Instrumente an die Hofkammer zu liefern. Im Folgenden wird mit Schreiben vom 16.12.1647 und 31.12.1647 die Forderung aber eingestellt und dem Hegele als Gnadengeld geschenkt.

18.11.1648
Aufenthalt in Bozen und Marienberg
Im November repariert Stainer vier Geigen der Pfarrkirche von Bozen. Am 06.12.1648 zahlt der Marienberger Abt 5 Gulden 20 Kreuzer für Geigenreparaturen. Zum Jahresende verkauft Stainer dem fürstbischöflichen Hof in Brixen eine Geige für 4 Gulden und zum Jahresanfang 1649 zahlt ihm der Kirchprobst von Brixen 10 Gulden 30 Kreuzer für zwei Viole da Braccio.

28.11.1648
Taufe der Barbara Stainer
Jakob Stainers zweites Kind stirbt vermutlich am 10.03.1664.

03.03.1649
Arbeitsunfall des Vaters
Hans Stainer sucht nach einem Arbeitsunfall, bei dem er sich den linken Fuß bricht, beim Salzamt um einen Zuschuss für die Baderkosten (10 Gulden 24 Kreuzer) nach. Es werden ihm 8 Gulden ersetzt. Die Verletzung scheint ihn weiter zu behindern, denn 1651 bittet er um leichtere Arbeit, wird in Folge aber mit einer Rente von 24 Kreuzer pro Woche ausgemustert.

15.06.1650
Taufe der Magdalena Stainer
Das dritte Kind wird nicht einmal ein Jahr alt und stirbt bereits am 26.04.1651.

05.05.1652
Tod des Vaters

20.05.1652
Jakob Stainer ist Taufpate des Jakob Hueber
Wie häufig in den folgenden Jahren fungiert Jakob Stainer als Taufpate, was auf eine geachtete Stellung in der Dorfgemeinschaft hinweist.

23.05.1652
Taufe der Maria Stainer
Maria, das vierte Kind, heiratet später den Salzbergoffizier Blasius Keil, der 1682 Stainers Anwesen erwerben wird. Maria stirbt als junge Frau im Alter von 26 bzw. 27 Jahren im Jahre 1678 oder 1679.

15.11.1652
Stainer liefert wieder an den Innsbrucker Hof
Noch liefert er nicht offiziell an den Hof. Doch am Haller Herbstmarkt 1652 kauft der Geiger und Hofmusikus Antonio Maria Viviani für seinen Dienstherrn Erzherzog Ferdinand Karl zwei Geigen von Stainer und zahlt dafür 18 Gulden.

26.02.1652
Abstammungsnachweis Stainers am Gericht in Thaur
Dieses Dokument, das von Karl Klaar wieder aufgefunden wurde und bereits 1930 im Artikel »Die Eltern des Geigenmachers Jakob Stainer von Absam« in »Tiroler Heimat« abgedruckt wurde, nennt deutlich Hans Stainer als seinen Vater und führt Geschwister auf. Damit ist diese Urkunde für die Eingrenzung des Geburtsjahres sehr wichtig. Mehr zum Geburtsjahr im Artikel hier …

26.04.1653
Jakob Stainer als Zeuge einer Schuldverschreibung am Gericht in Thaur
Stainer bezeugt neben Simon Treiner zu Thaur und Johannes Payr, Schreibdiener, eine Schuldverschreibung des Kaspar Roth an Martin Prinhauser (beide aus Thaur). Auch damit zeigt sich, dass Stainer um diese Zeit in der Gegend ein geachteter Mann ist.

12.11.1654
Taufe der Elisabeth Stainer
Das fünfte Kind von Margareta und Jakob Stainer überlebt die Eltern deutlich und stirbt nach 1711. Über eine Verheiratung ist nichts überliefert.

1655
Verkauf einer Violine an den Münchner Hof
Zum enormen Preis von 30 Gulden liefert Stainer eine Violine an den Münchner Kurfürsten. Die Violine war ein optisches Kunstwerk aus Zypressenholz, kunstvoll verziert mit Einlagen aus Elfenbein und Ebenholz. Zur Lieferung gehörten ein Lederfutteral sowie ein »indianischer« Bogen, womit wohl ein Bogen aus Schlangenholz gemeint ist, das aus der Neuen Welt importiert wurde.

29.01.1655
Margareta Stainer ist Taufpatin für Margareta Hueber

19.03.1656
Jakob Stainer ist Taufpate des Joseph Norz

13.11.1656
Stainer tauscht Haus im Absamer Oberdorf ein
Ein Häusertausch innerhalb der Verwandtschaft. Der zu dieser Zeit minderjährige Georg Ponperger, aus der mütterlichen Linie, vertreten durch den Vormund Paul Holzhammer, tauscht das ererbte Haus im Absamer Oberdorf gegen Stainers Haus ein. Es wird später Wohnhaus und Werkstatt. Offenbar leistet Stainer aber noch eine Zuzahlung, denn im Folgenden nimmt er Schulden auf.

07.02.1657
Jakob Stainer leiht sich 150 Gulden
Im Zuge des Häusertausches nimmt Stainer beim Haller Ratsherrn Johann Vischer eine Schuld von 150 Gulden auf.

25.07.1657
Taufe des Sohnes Jakob Stainer
Das sechste Kind, der einzige Sohn, verstirbt als Säugling keine zehn Monate später am 06.05.1658.

28.07.1658
Jakob Stainer ist Taufpate des Lorenz Norz
Er lässt sich dabei aber von seiner Frau Margareta vertreten.

21.09.1658
Margareta Stainer ist Taufpatin der Ursula Hueber

29.10.1658
Jakob Stainer erhält den Dienstbrief von Erzherzog Ferdinand Karl
Stainer ist nun »Erzherzoglicher Diener«. Mit diesem Titel ist weder ein direktes Dienstverhältnis ausgedrückt, noch werden materielle Zuwendungen geleistet. Neben dem Ansehen, das der Titel mit sich bringt, verschafft er auch Vorteile in Rechtsangelegenheiten, denn das zuständige Gericht (im Falle Stainers das von Thaur) kann gegen die Person nun nur noch auf Weisung der Innsbrucker Hofkammer tätig werden.

21.07.1659
Taufe der Anna Stainer
Das siebte Kind überlebt den Vater und stirbt wie die Mutter im Jahre 1689. Über eine Verheiratung ist nichts bekannt.

01.10.1659
Gerichtsverhandlung wegen eines Raufhandels
Stainer ist in eine Rauferei verwickelt, wobei er wohl übel zugerichtet wird (die anderen sind nach seiner Aussage mit Prügeln auf ihn und seinen Freund losgegangen). Er klagt daraufhin auf Erstattung wegen der Baderkosten, des Verdienstausfalls und eines zerrissenen Hutes, bekommt jedoch nur einige Gulden zugesprochen, von denen er noch die Gerichtskosten zu bezahlen hat.

15.03.1660
Margareta Stainer ist Taufpatin der Maria Norz

25.03.1661
Margareta Stainer ist Taufpatin der Magdalena Hueber

12.07.1661
Regierung weist Gericht in Thaur wegen einer Schuldforderung an
Zwar schützt ihn sein Dienstbrief etwas vor dem direkten Zugriff des Gerichts in Thaur, aber er steht nicht über den Dingen. Offenbar hat er wieder einmal seine Schulden nicht bezahlt, denn die Innsbrucker Regierung weist das Gericht in Thaur an, wegen einer Schuldforderung des Caspar Grubhofer aus Thaur gegen Stainer tätig zu werden.

04.10.1661
Jakob Stainer ist Taufpate des Franz Norz

16.02.1662
Taufe der Regina Stainer
Das achte Kind der Stainers überlebt die Taufe gerade um zwei Tage und stirbt bereits am 18.02.1662.

03.06.1663
Jakob Stainer ist Taufpate des Jakob Norz

05.09.1663
Jakob Stainer ist Taufpate des Matthäus Hueber
Er lässt sich dabei aber von seiner Frau Margareta vertreten.

28.11.1664
Jakob Stainer ist Taufpate des Andreas Norz

12.06.1665
Ablehnung von Stainers Gesuch um Erneuerung des Dienstbriefes
Mit dem Tod des Erzherzogs Ferdinand Karl 1662 sind alle Diensttitel erloschen, auch der von Stainer. Er lässt sich aber einige Jahre Zeit, beim Nachfolger Erzherzog Sigismund Franz um Erneuerung nachzusuchen. In einem Gutachten vom 12.06.1665 empfiehlt die Innsbrucker Kammer dem Erzherzog, zwar den Freibrief für seine berühmte Kunst des Geigenmachens zu erneuern, den Antrag auf den Diensttitel jedoch abzulehnen. Ein Grund wird dafür nicht angegeben. Vielleicht war ein unsteter Lebenswandel Stainers bekannt.

06.08.1665
Ablehnung von Stainers Gesuch um einen Dienstbrief auch durch den Kaiser
Mit dem überraschenden Tod von Erzherzog Sigismund Franz am 25.06.1665 war die Tiroler Linie der Habsburger erloschen. Kaiser Leopold I. in Wien übernahm nun die Regierung. Dort bestätigte man am 30.07.1665 die Ablehnung des Gesuchs. Am 06.08.1665 wurde der Pfleger von Thaur von der Innsbrucker Kammer angewiesen, Stainer dahingehend zu informieren.

20.04.1666
Taufe einer weiteren Tochter Stainers
Der Name des Kindes ist nicht bekannt. Es scheint ebenfalls als Säugling verstorben zu sein.

10.10.1666
Jakob Stainer ist Taufpate des Michael Norz

26.10.1666
Jakob Stainer ist Taufpate eines Sohns des Georg Hueber

08.01.1667
Übernahme der Schuld von 150 Gulden durch Stefan Gifl
Jakob Stainer hat seine 1657 beim Haller Ratsherrn Johann Vischer aufgenommene Schuld von 150 Gulden für sein Haus immer noch nicht zurückgezahlt. Vischer besteht Ende 1666 auf Zahlung, worauf der Stadtpfarrer von Hall, Stefan Gifl, die Schulden übernimmt. Ob Stainer das Geld an Gifl zurückzahlte, ist nicht bekannt.

22.08.1667
Stainer muss wegen seiner Schulden an Salomon Huebmer zum Gericht in Thaur
Auch der geringe Betrag, den Stainer seit 1647 dem Kirchdorfer Kaufmann Salomon Huebmer schuldet, ist noch nicht – oder nicht vollständig – zurückgezahlt. Huebmer ruft das Gericht an und fordert einen Betrag von 15 Gulden. Stainer erkennt dies an und unterschreibt die Zusage, den Betrag am Haller Herbstmarkt zu begleichen.

04.09.1667
Jakob Stainer ist Trauzeuge bei der Hochzeit des Lorenz Plank mit Magdalena Prantstätte

18.03.1668
Margareta Stainer ist Taufpatin für Sophie Norz

02.06.1668
Häresieverfahren: Erste Meldung des Haller Stadtpfarrer Gifl nach Brixen
Der Haller Stadtpfarrer Gifl meldet nach Brixen, dass er beim Schneidermeister Jakob Meringer aus Hall und dem Geigenbauer Jakob Stainer aus Absam eine Durchsuchung nach verbotenen Büchern veranlasst habe. Gefunden wird dabei bei Meringer »ein Catechismus Martin Lutheri, eine Bibel neues Testament ketzerisch glosiert, eine häretische Bibel, ein Buch über Planeten und Astrologie, ein weiteres unzüchtiges Buch«. Meringer habe erklärt, dass der Katechismus und die Lutherbibel dem Stainer gehörten und er diese nur ausgeliehen habe. Bei Stainer selbst habe man nichts gefunden. Das müsse nichts heißen. Die beiden seien seit langem für ein loses Mundwerk bekannt und es gebe Zeugen, dass beide ketzerische Reden führten.

19.06.1668
Häresieverfahren: Sitzung des Konsistoriums in Brixen
Ein in Latein verfasster Brief geht an Stadtparrer Gifl nach Hall mit der Weisung, Jakob Meringer und Jakob Stainer zur Einvernahme nach Brixen zu zitieren. Die eingezogenen Bücher sollen nach Brixen gesandt werden.

05.07.1668
Häresieverfahren: Pfarrer Gifl zitiert Stainer und Meringer zu sich
Der Stadtpfarrer soll den beiden mitteilen, dass sie sich innerhalb von zehn Tagen in Brixen vor dem Konsitorium einzufinden haben. Meringer erscheint bei Gifl, ist aber empört, verlangt die Namen der »Verleumder« und will die Reise nach Brixen wegen der hohen Kosten und allgemeiner Unpässlichkeit nicht auf sich nehmen. Stainer kommt gar nicht persönlich, entschuldigt sich brieflich bei Gifl mit »zu viel Arbeit«. Er verweist dabei auf seine Verbindungen zum Wiener Hof, von dem er gerade einen Auftrag hat. Den Katechismus habe er von seinem Vater und außerdem könne man in Absam allerhand dieser Bücher finden.

12.07.1668
Häresieverfahren: Bestellung eines Untersuchungskommissars
Der Pfarrer von Thaur, Matthäus Obrist, wird vom Brixener Konsistorium zum Untersuchungskommissar bestellt. Ihm beigestellt ist der Haller Vikar Anton Nätschgart als zweiter Kommissar. Obrist fühlt sich in der Rolle nicht wohl und wird im Folgenden offenbar bedroht. Er schreibt dem Konsistorium von allerlei Schwierigkeiten, die sich auftun, u.a. dass sich Zeugen weigern, die Anschuldigungen zu beschwören.

04.09.1668
Häresieverfahren: Beratung des Konsistoriums zum Bericht des Pfarrers von Thaur
Matthäus Obrist legte dem Konsistorium am 01.09.1668 einen Bericht über zwölf – teils beeidete –Zeugenaussagen vor, die er in den Wochen davor zusammen mit Nätschgart eingeholt hat. Dabei wird Stainer als wortgewandter Mensch beschrieben, der, besonders wenn er getrunken hat, das große Wort führt und in Glaubensdingen gerne disputiert, wobei er im Neuen Testament sehr gut Bescheid wisse – was Stainer keineswegs abstreitet. Obrist legt auch dar, dass Stainer viele Freunde habe, er sich deshalb an eine Einvernahme Stainers und Meringers ohne Hilfe der weltlichen Obrigkeit nicht herantraue und das Konsistorium die Sache doch selbst erledigen möge. Das Konsistorium weist Obrist an, eine Büchervisitation bei den Beschuldigten durchzuführen und diese noch einmal anzuweisen, innerhalb von neun Tagen in Brixen zu erscheinen.

13.09.1668
Häresieverfahren: Neuer Bericht Obrists an das Konsistorium
Am 13.09.1668 übergibt Obrist den Beklagten im Beisein von Nätschgart und dem Pfleger von Thaur, Ferdinand Trueffer, persönlich die Aufforderung, sich nach Brixen zu begeben. Wiederum entschuldigt sich Stainer damit, dass es ihm wegen der vielen Arbeit, die er habe, nicht möglich sei die Reise anzutreten. An diesem Tage wird bei Stainer und Meringer noch einmal nach verbotenen Büchern gesucht. Dabei findet man bei Stainer nur ein Büchlein, bei Meringer zwei abergläubische Traktate. Außerdem weist Obrist das Konsitorium darauf hin, dass die Zeugen aus Furcht vor der Anhängerschar der beiden anonym bleiben wollen.

27.09.1668
Häresieverfahren: Konsistorium ruft Innsbrucker Regierung an
Da sich die Beschuldigten weigern in Brixen zu erscheinen, ruft das Konsistorium nun die Landesbehörde an. Diese ist erstaunt, weiß sie doch bisher nichts von dem Häresieverfahren (sie wäre natürlich von vornherein einzubinden gewesen). Aus dem Schriftstück aus Brixen sind keine Einzelheiten der Vorwürfe ersichtlich. Innsbruck fordert in den folgenden Monaten mehrmals genauere Unterlagen zu der Sache in Brixen an – was dort aber schlicht ignoriert wird.

19.10.1668
Stainer liefert eine Bassgeige nach Wien
Das Leben geht indes weiter. Vom 19.10.1668 ist ein Geleitbrief für eine Lieferung von Hall nach Wien erhalten. Auf kaiserliche Anweisung an alle Zolleinehmer soll die Kiste überall zoll- und mautfrei ohne Hindernisse passieren dürfen.

30.10.1668
Häresieverfahren: Weitere Entschuldigungsschreiben Stainers und Meringers
Die Innsbrucker Behörde weist die Beklagten an, sich in Brixen zu verantworten. Diese senden jedoch am 27.10. und 29.10.1668 Entschuldigungsbriefe. Dabei wiederholt Stainer seine frühere Argumentation, verlangt ein ordentliches Verfahren und die namentliche Nennung der Zeugen.

09.01.1669
Stainer erhält von Kaiser Leopold I. einen neuen Dienstbrief
Während sich das Häresieverfahren hinzieht, erhält Stainer den Dienstbrief von Leopold I., der ihn nun als Kaiserlichen Diener ausweist.

21.01.1669
Häresieverfahren: Anfrage der Innsbrucker Regierung beim Pfarrer von Thaur
Inzwischen haben Stainer und Meringer mehrere Aufforderungen vor dem Konsistorium zu erscheinen verstreichen lassen. Die Brixener wiederum haben den Innsbruckern keine weiteren Unterlagen übersandt. Eine der entsprechenden Anfragen wird mit der Bemerkung »das sei nicht nötig« abgelehnt. Die Regierung fragt nun beim Pfarrer von Thaur nach Einzelheiten nach und erhält erstmals Details. Daraufhin beauftragt die Regierung den Haller Bürgermeister mit einer weiteren Untersuchung.

04.02.1669
Häresieverfahren: Urteil bereits gefällt
Dem Thaurer Pfarrer wird vertraulich mitgeteilt, dass das Konsistorium bereits ein Urteil (Sententia, auch Sentenz) gefällt habe. Dieses wird am 12.02.1669 ausgefertigt und sieht vor, dass es am Sonntag, 17.02.1669, nach dem Gottesdienst wie folgt zu vollziehen sei: Das Urteil ist vorzulesen während die Beklagten knien und eine ausgelöschte Wachskerze und eine Geißel halten. Danach müssen sie abschwören und das Glaubensbekenntnis ablegen. In Folge erhalten sie die Absolution. Anschließend sollen vor der Kirche die beschlagnahmten Bücher verbrannt werden.

23.02.1669
Häresieverfahren: Regierung sucht Urteil zu mildern
Am 16.02.1669 wird den Beklagten das Urteil eröffnet. Sie sind entsetzt und bitten um Aufschub, denn die Prozedur bedeute eine enorme gesellschaftliche Schande. Es setzt ein hektischer Briefwechsel zwischen Regierung, Brixen und den Pfarrern ein, wobei Brixen auf die Durchführung beharrt, die aber dennoch verschoben wird. Am 23.02.1669 weist die Regierung den Stadtrat und den Thaurer Pfleger an, auf die Pfarrer einzuwirken die Sentenz so nicht durchzuführen. Dabei erwähnt sie auch die Verfahrensfehler und die Anonymität der Zeugen. Offenbar befürchtet die Obrigkeit beträchtliche Unruhen in der Stadt, würde das Urteil vollstreckt. Das Konsistorium bewilligt schließlich den Aufschub mit der Auflage, die beiden sollten am Montag endlich in Brixen erscheinen – wofür sich die beiden entschuldigen lassen – weil zu kurzfristig.

10.03.1669
Häresieverfahren: Urteil wird in Abwesenheit verlesen
Meringer erscheint am 27.02.1669 tatsächlich in Brixen und erhält für seinen guten Willen eine Milderung des Urteils. Dieses solle unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen werden, Geißel und Kerze sollten wegfallen. Meringer will aber auch dies nicht akzeptieren, obwohl sich die Regierung bemüht, ihn zur Annahme zu überreden. Stainer lässt dagegen weitere Fristsetzungen verstreichen. Die Regierung versucht über den Thaurer Pfleger auch Stainer gut zuzureden – ohne Erfolg. Der Pfleger wird nun aber auch angewiesen, auf Fluchtgefahr zu achten. Am Vormittag des 10.03.1669 wird in der Haller Pfarrkirche das Urteil in Abwesenheit der Beschuldigten verlesen. Anschließend erfolgt vor der Kirche die Bücherverbrennung. Am Nachmittag erscheinen Stainer und Meringer mit einem schriftlichen Protest vor Gifl und Obrist.

10.04.1669
Häresieverfahren: Verhaftung und Arrest, Exkommunikation
Die Lage spitzt sich weiter zu. Das Konsistorium will ein Exempel statuieren und verlangt von Gifl und Obrist, am 14.04.1669 die Exkommunikation der beiden zu verkünden. Darüber wird auch die Regierung informiert – mit dem weiteren Ersuchen, die beiden in Haft zu nehmen. Daraufhin kam Stainer in Thaur in Haft, wobei er aber weiter arbeiten konnte. Meringer wurde in Hall unter Hausarrest mit Wache vor dem Haus gestellt. Am Sonntag wurde wie gefordert die Exkommunikation verkündet, wodurch kein Christenmensch mehr mit den beiden verkehren durfte.

27.05.1669
Häresieverfahren: Stainer wird aus dem Gewahrsam entlassen
Nach Bürgschaft von sieben Absamern wird Stainer aus dem Arrest entlassen, bleibt aber in Hausrest. Dort verfasst er ein Memorandum an Innsbruck, worin er auf die vielen Verfahrensfehler und die Unbewiesenheit der Behauptung hinweist. Er fordert, die Exkommunikation aufzuheben, und bietet an, vor Pfarrer Gifl in der Hauskapelle sein Glaubensbekenntnis abzulegen.

20.07.1669
Häresieverfahren: Stainer und Meringer im Innsbrucker Kräuterturm in Haft
Die Innsbrucker Regierung nimmt Stainers Hinweise auf Verfahrensfehler durchaus wohlwollend auf. Nachdem aus Brixen nach wie vor keine Prozessakten eingegangen sind, lässt sie eigene Nachforschungen anstellen und macht einige der Zeugen ausfindig. Offenbar sind die Ergebnisse derart, dass die Regierung Mitte Juli die beiden verhaften und in den Innsbrucker Kräuterturm sperren lässt. Während der nächsten Wochen stellen die beiden mehrere Bittgesuche. Unter anderem verfasst Stainer – u.U. mit Hilfe eines Rechtsbeistands – ein Schriftstück von vierzehn Seiten, das detailliert alle Verfahrensfehler der kirchlichen Institutionen und ihrer Ausführenden auflistet. Die Regierung leitet diese Schreiben wohlwollend weiter und ersucht um Abmilderung des Urteils mit nichtöffentlicher Vollstreckung. Angeblich haben die beiden nach Besuchen des Innsbrucker Pfarrpredigers Johannes Podler auch Einsicht und Reue gezeigt.

30.07.1669
Brief des Johann Franz Khuen von Auer an Maximilian Graf Lichtenstein
Bereits am 17.12.1668 ist eine Instrumentenlieferung für die Musikkapelle des Fürstbischofs Graf Karl von Lichtenstein in Olmütz bestellt worden. Es sind einige Briefe hin und hergegangen, welche Instrumente man eigentlich haben wolle, nebst Preisverhandlungen. Als Vermittler fungiert Johann Khuen von Auer, Landobrist der Regierung und geachteter Geschäftsmann in Hall. Der schreibt am 30.07.1669 einen Brief an den Bruder des Bischofs, in dem er erläutert, dass es zu Verzögerungen komme, weil der Stainer »zu Insprugh in arrest ligt«.

17.08.1669
Häresieverfahren: Haftentlassung
Das Konsistorium ringt sich endlich zu einer Milderung des Urteils durch und informiert darüber die Pfarrer Gifl und Obrist. Daher werden Stainer und Meringer um den 17.08.1668 aus der Haft entlassen.

12.09.1669
Häresieverfahren: Letzter Akt – Vollzug der Sentenz
Am 12.09.1669 erfolgt die Sentenz in der Sakristei der Haller Pfarrkirche in gar nicht so kleinem Rahmen. Neben den Pfarrern Gifl und Obrist und dem Vikar Nätschgart sind weitere Haller Geistliche sowie Vertreter der Obrigkeit anwesend. Meringer protestiert vor und nach der Zeremonie abermals. Es wird die »Ordo Exequendae Sententia Latae contra Jacobum Meringer & Jacobum Stainer« verlesen. Knieend müssen sie abschwören sowie das Glaubensbekenntnis und ein Miserere sprechen. Zum Abschluss erhalten sie jeweils drei symbolische Schläge mit der Geißel auf den Rücken, womit die Exkommunikation aufgehoben ist.

25.09.1669
Häresieverfahren: Nachschlag – keine weltliche Bestrafung
Auf Anfrage des Pflegers von Thaur, ob gegen Stainer und Meringer zusätzliche weltliche Maßnahmen zu erfolgen haben, gibt die Innsbrucker Regierung Bescheid, es sei von weiterer Bestrafung abzusehen. Die beiden »hätten bereits genug ausgestanden«.

13.12.1669
Margareta Stainer ist Taufpatin für Christina Norz

25.02.1670
Schuld an Salomon Huebmer immer noch nicht getilgt
Beim Gerichtsschreiber in Hall geht ein Bericht wegen der von Stainer noch immer nicht erledigten Schuld ein. Stainer stellt die 15 Gulden nicht in Abrede, weist aber Huebmers Forderung von Verzinsung, nach der sich die Gesamtschuld inzwischen auf 24 Gulden summiert habe, zurück. Stainer behauptet, er sei von diesem Handelsmann betrogen worden. Mit Datum 13.10.1669 schickt das Gericht in Kirchdorf einen Brief an das Gericht in Thaur, der aber erst im Februar 1670 eintrifft. Darin wird die Schuld von 24 Gulden benannt. Falls die Schuld nicht beglichen werde, nehme man auf dem nächsten Linzer Markt den nächstbesten Haller Bürger dafür in die Pflicht.

03.07.1670
Häresieverfahren: Nachschlag – Prozesskosten
Stainer und Meringer machen keine Anstalten, den Brixenern die Kosten des Prozesses zu bezahlen. Daher werden diese mit Datum 07.03.1670 aus der Kasse des Konsitoriums beglichen.

21.03.1671
Häresieverfahren: Nachschlag – Unkostenerstattung
Stainer und Meringer weigern sich nicht nur, die Prozesskosten zu begleichen, sondern haben die Stirn, vom Brixener Konsitorium eine Erstattung der Unkosten zu fordern, die sie wegen des Prozesses gehabt hätten. Nicht überraschend wird dieses Ansinnen abgelehnt.

15.01.1672
Jakob Stainer ist Taufpate des Sebastian Norz.

03.02.1673
Jakob Stainer gibt dem Hans Friedrich Stepp ein Darlehen
Obwohl vor Gericht immer wieder Schuldforderungen gegen Stainer eingeklagt werden, ist er offenbar nicht unvermögend und in der Lage seinerseits Darlehen zu gewähren – so beurkundet vom Gericht Thaur am 03.02.1673.

14.12.1677
Auszahlung eines landesfürstlichen Schuldbriefes an Jakob Stainer abgelehnt
Jakob Stainer will einen Schuldzettel über 450 Gulden – ausgestellt auf Graf Albrecht Fugger vom verstorbenen Erzherzog Karl Ferdinand – bei der Hofkammer in Innsbruck zur Auszahlung einreichen. Später wendet er sich an den Hof in Wien. Doch er hat keinen Erfolg. Der Zettel sei nur »cedierte post«, eine abgetretene Forderung, für die man nicht zuständig sei. Ob Stainer den Schuldschein für eine Instrumentenlieferung angenommen hat und für welchen Betrag, ist nicht bekannt. Nach Quellenlage muss er das Geld aber als Totalverlust abschreiben.

09.07.1680
Brief Stainers an Hans Wolff Neubrunner – Hinweis auf nachlassenden Geist?
Der Brief an Hans Wolff Neubrunner in Nürnberg ist ein etwas konfuses Schreiben, in dem Stainer erläutert, dass er mit seinen Arbeiten in Verzug sei, weil er kürzlich beim Kirchtag, wie es in der Gegend der Brauch sei, reichlich gegessen und zuviel getrunken habe und darauf mehrere Tage krank gewesen sei. Diese Schilderung nimmt breiten Raum ein, während er den Auftrag an einen Herrn Schütz – eine Viola da Gamba und zwei Violinen – nur kurz für den Haller Herbstmarkt verspricht. Eventuell deuten sich hier nachlassende Geisteskräfte oder Verwirrtheit an.

13.09.1680
Nachzahlung aus München mit Hinweis auf Stainers Verwirrtheit
Stainer liefert eine Bassgeige an den Münchner Hof, für die man ihm nur 45 Gulden bezahlen wollte. Er gibt sich damit aber nicht zufrieden, woraufhin ihm die Kurfürstliche Kammer weitere 10 Gulden, also insgesamt 55 Gulden bezahlt. Bei den Kammer-Ausgaben ist dazu vermerkt, Stainer sei »ganz sinnlos« geworden. Immerhin ist Stainer zu dieser Zeit aber noch in der Lage hochwertige Instrumente zu bauen, die so geschätzt werden, dass man auf die Nachforderung eingeht – was alles andere als üblich ist.

16.07.1682
Stainer soll zum Verkauf seines Hauses ein Kurator zur Seite gestellt werden
Der Pfleger von Thaur erhält von der Innsbrucker Regierung den Auftrag für ein Gutachten, ob Jakob Stainer unter Kuratel gestellt werden solle. Offenbar ist bekannt, dass Stainer zumindest zeitweise nicht mehr Herr seiner Geisteskräfte ist. In der Literatur wird vermutet, er könne manisch-depressiv gewesen sein, jedoch ist dies nur eine Folgerung aus diversen Überlieferungen. Andererseits kann er bis 1682 wunderbare Instrumente bauen. Die Sache nimmt jedenfalls ihren Gang. Am 16.08.1682 berichtet der Pfleger an die Regierung, dass das Stainersche Haus an den Schwiegersohn, den Salzbergoffizier Blasius Keil, verkauft werden soll. Keil ist mit Stainers Tochter Maria verheiratet gewesen, die jedoch bereits 1678 oder 1679 verstorben ist. Keil sichert zu, dass Stainer und seine Frau nach dem Verkauf lebenslanges Wohnrecht auf dem Haus haben sollen. Die Regierung ist laut Schreiben vom 26.08.1682 mit dem Hausverkauf und der Bestellung eines Kurators einverstanden. Am 22.09.1683 wird der Salzbergoffizier Martin Holzhammer als Kurator Stainers eingesetzt.

1683
Tod Jakob Stainer
Der genaue Todestag ist unbekannt, lässt sich jedoch auf den Zeitraum zwischen Ende September und Anfang November 1683 eingrenzen. Zu dem Zeitpunkt, als Martin Holzhammer als Kurator bestellt wird, am 22.09.1683, muss Stainer noch gelebt haben. Am 13.11.1683 ergeht von der Innsbrucker Regierung die Anweisung an den Pfleger von Thaur, die Nachlassverwaltung Stainers vorzunehmen. Keil kauft das Haus am 28.01.1684. Am 01.02.1694 wird er vor das Gericht in Thaur zitiert, weil er neun Jahre den Grundzins für das Haus nicht beglichen hat. Jakob Stainers Frau Margareta stirbt 1689. Der genaue Tag ist nicht bekannt.


Quellen: Daten wenn nicht anders vermerkt aus Senn 1951, Senn, Rony 1986 und Hopfner 2003.
Siehe dazu auch die Literaturliste.

Die Lebensdaten Jakob Stainers sollen sukzessive ausgebaut werden. Insbesondere neues Material ist immer willkommen. Anregungen, Verbesserungen Kritik wie auf allen Seiten gerne über das Kontaktformular, das Telefon oder die gute alte Briefpost (Anschrift siehe hier…).